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  • Diskretion & Verschwiegenheit ist oberste Maxime! Daher können hier keine detailliertere Angaben gemacht werden.
    Auch gesetzliche Bestimmungen würden dem entgegenstehen, wie zB §§ 122, 252 – 255 und 310 StGB oder §§ 2 Z 6 und 26 - 28 MilStG. Speziell § 130 (5) GewO verpflichtet zur Verschwiegenheit („Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit […] verpflichtet. […] Die vorstehend angeführten Bestimmungen GewO verpflichtet zur Verschwiegenheit gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden.“).
  • In unserem Team sind nur aktive & ehemalige (Miliz, Reserve, außer Dienst) Angehörige sämtlicher (österreichischer) Exekutive-Korps (Bundespolizei, Bundesheer, Bundesgendarmerie, Justizwache, Finanzpolizei, Zollwache).
  • Alle Mitarbeiter haben die behördliche Berechtigung, Waffen zu führen (Waffenpaß).
  • Der Geschäftsführer ist Vertragsbediensteter (mit Sondervertrag) des Bundes mit gemeldeten, genehmigten Nebentätigkeiten. Er hat langjährige Erfahrung im Bereich öffentliche und gewerbliche/private Sicherheit.
    Zahlreiche militärische & zivile Sonder- & Spezialausbildungen, -funktionen & -verwendungen im In- & Ausland.
    Nähere Auskünfte zur Person des Geschäftsführers werden bei ernsthafter Kontaktaufnahme nach Prüfung und im Rahmen der (rechtlichen) Möglichkeiten offen gelegt.